Vertrag


Die Teilnahme an einem der Lehrgänge setzt einen gültigen Vertrag voraus.

Vertragsinhalt:
  1. Die Schule verpflichtet sich, den Auszubildenden laut Lehr- und Stundenplan auf die Jagdprüfung 2012 vorzubereiten.
  2. Die Ausbildung erfolgt nach dem System "Heintges".
  3. Als Schulungsort wird das Hotel "Hellfeld" vereinbart.
  4. Schulungsmaterialien für die Auszubildenden können auf Bestellung freiwillig käuflich erworben werden.
  5. Damit andere Teilnehmer nicht gestört werden, ist ein pünktliches Erscheinen laut Stundenplan unbedingt erforderlich. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
  6. Während des Unterrichts ist Disziplin zu erwarten. Verstöße gegen Disziplin und Ordnung können einen Lehrgangsausschluss zur Folge haben. Die entrichteten Lehrgangskosten werden nicht erstattet.
  7. Bei längerer Krankheit werden die Lehrgangskosten anteilmäßig auf Antrag erstattet.
  8. Anreise und Abreise zum und vom Lehrgangsort haben individuell und auf eigene Gefahr zu erfolgen. Eine Haftung durch die Schule wird ausgeschlossen.
  9. Die Kosten für den Grundlehrgang betragen 990,00 Euro zzgl. gesetzl. Mwst. plus NK. Munitionsverbrauch ist an den Schießplatzwart zu entrichten. Die Lehrgangskosten sind bis zum 20.09.2011 auf das Konto der Schule Konto Nr.: 31 10 00 02 28 BLZ: 150 502 00 bei der Sparkasse NB - DM zu überweisen.
  10. Die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sind zu beachten.
Das Vertragsformular für den aktuellen Jahreslehrgang steht als Download zur Verfügung - bitte ausdrucken und unterschrieben zusenden an

Jagdschule Neubrandenburg
Inh. W. Freuer
Markgrafenstr. 2
17033 Neubrandenburg